Schmidt distanziert sich!

Wieder einmal bekamen wir Post vom Rechtsanwalt des Prof. Schmidt. Er verlangt, dass wir auch den 4. erschienenen APA-Artikel, den er nach Erscheinen der ersten drei erwirken konnte, veröffentlichen. Herr Professor ... hier ist Ihr gewünschter Link: siehe unten...
Gleichzeitig klären wir auf diesem Weg darüber auf, dass der Artikel Causa Glücksspiel 3 nicht ganz richtig war:
Gert Schmidt und seine Omnia Online Media GmbH konnten sich mit ihrem Antrag auf Erlassung einer Einstweiligen Verfügung nur halb durchsetzen, 3 von insgesamt 6 Unterlassungsbegehren wurden zu unseren Gunsten abgewiesen. Wir dürfen daher weiterhin sagen:
1. Gert Schmidt würde Personen denunzieren.
2. Spielerinfo sei ein Hetzportal und Spitzelnetzwerk.
3. Gert Schmidt würde Menschen zu Bespitzelungen anstiften.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
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